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Patientenverfügung

1. Grundsätzliches zur Patientenverfügung

Der Wille des Patienten ist die Grundlage jeder ärztlichen Behandlung. Der Arzt ist somit verpflichtet, den Willen bzw. den mutmaßlichen Willen des Patienten für die gegebene Situation herauszufinden. Eine Patientenverfügung kann dazu beitragen, dass der Arzt den Willen des Patienten erfährt. Niemand darf gegen seinen Willen zu diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen gezwungen werden, und seien sie noch so aussichtsreich.
 

2. Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung können Sie zum Ausdruck bringen, dass sie in Krankheitssituationen, die zum Tode führen werden, keine Behandlung wünschen, die ihr Leben künstlich verlängern würde.
 

3. Worauf bezieht sich die Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung bezieht sich auf den Sterbeprozess oder auf einen nicht mehr veränderbaren Ausfall lebenswichtiger Körperfunktionen mit absehbarer Todesfolge. Sie können mit der Patientenverfügung Anweisungen zur Sterbebegleitung geben. Hierbei geht es einerseits um einen möglichen Behandlungsverzicht. Das bedeutet, auf eine lebensverlängernde Behandlung zu verzichten, wenn ein Mensch unheilbar krank ist und sich im Sterben befindet. Andererseits ist eine Palliativbehandlung gemeint, die die Abgabe von schmerzlindernden Medikamenten an tödlich erkrankte Menschen einschließt, auch wenn diese Medikamente als Nebenwirkung den Todeseintritt beschleunigen können.
 

4. Wann setzt eine Patientenverfügung ein?

Ihre Patientenverfügung kommt nur zur Anwendung, wenn Sie in der konkreten Situation nicht mehr einwilligungsfähig sind und Sie an einer Erkrankung leiden, die zum Tode führen wird. Ihre Patientenverfügung gibt ihrem Arzt in dieser Situation einen wichtigen Hinweis auf Ihren mutmaßlichen Willen.
 

5. Mit wem setze ich eine Patientenverfügung auf?

Die Bundesärztekammer rät, ihren Hausarzt zu Rate zu ziehen, bevor Sie ihre Patientenverfügung verfassen. Er wird Ihnen helfen, Ihre Wünsche möglichst konkret auf ihre Situation zu formulieren.
 

6. Wie setzte ich eine Patientenverfügung durch?

Zur Durchsetzung der Patientenverfügung (Patient nicht ansprechbar, im Koma, o.ä.) ist es hilfreich, mittels einer Vorsorgevollmacht eine Person ihres Vertrauens zu beauftragen, Ihre Interessen zu vertreten.
 

7. Welche Form muss eine Patientenverfügung haben?

Eine Patientenverfügung sollte schriftlich vorliegen, vorzugsweise kombiniert mit der Vorsorgevollmacht. Sie kann handschriftlich verfasst werden, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Auf der Verfügung sollten zwei Personen den Willen des Verfassers mit ihrer Unterschrift bezeugen. Die Beurkundung oder Beglaubigung durch einen Notar ist möglich, jedoch nicht erforderlich.
Mittlerweile sind als Anleitung zur Abfassung von Patientenverfügungen zahlreiche Muster veröffentlicht worden. Außer den gerade genannten Formvorschriften gibt es kein "richtiges Formular" d.h. keinerlei Bindung an eine bestimmte Form.

 

8. Wie widerrufe ich meine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Es ist die Aufgabe des Arztes den Willen des Patienten im Krankheitsverlauf immer wieder zu erfassen und sich nach seinen durch Sprache - auch Gesten oder Blicke - geäußerten Wünschen zu richten. Auch wenn diese dem in der Verfügung geäußertem Willen widersprechen.
 

9. Wo bewahre ich meine Patientenverfügung auf?

Da die Patientenverfügung im Ernstfall schnell den behandelnden Ärzten zugänglich sein muss, empfiehlt sich der Verweis auf eine Patientenverfügung und ihren Aufenthaltsort bei ihren persönlichen Dokumenten (Personalausweis). Die Patientenverfügung muss den behandelnden Ärzten im Original vorliegen um wirksam werden zu können.
 

10. Wie behalten Patientenverfügungen ihre Gültigkeit?

Eine Patientenverfügung sollte mindestens alle zwei Jahre in Form einer Unterschrift mit Datum und im Beisein eines Zeugen "aktualisiert" werden.
 

11. Gibt es eine Christliche Patientenverfügung?

Die evangelische und katholische Kirche Deutschlands haben ein gemeinsames Muster für eine Patientenverfügung entwickelt. Das bedeutet nicht, dass sie nur von Christen benutzt werden kann, wohl aber, sie sie christliches Gedankengut zum Thema Sterbebegleitung enthält und eine seelsorgerische Betreuung thematisiert.
 

12. Ist eine Patientenverfügung eine Form der Sterbehilfe?

Patientenverfügungen sind eine Form der erlaubten "passiven Sterbehilfe". Sie zielt ab auf ein menschenwürdiges sterben lassen, insbesondere dadurch, dass eine lebensverlängernde Behandlung (z.B. Verzicht auf künstliche Ernährung, künstliche Beatmung oder Dialyse) nicht weitergeführt oder gar nicht erst aufgenommen wird bei einem unheilbar kranken Menschen. Sie setzt sein Einverständnis voraus und ist rechtlich und ethisch zulässig.
Eine Verfügung kann auch eine Form der erlaubten "indirekten Sterbehilfe" sein, wenn Sterbenden ärztlich verordnete schmerzlindernde Medikamente gegeben werden, die als unbeabsichtigte Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigen können. Solche indirekte Sterbehilfe wird in Abwägung der ärztlichen Doppelpflicht - Leben erhalten und Schmerzen lindern - für rechtlich und ethisch zulässig gehalten.
 

13. Download zu diesem Thema

Vorsorgevollmacht  

Betreuungsverfügung

Patientenverfügung

Patientenverfügung (Formular)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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